Das Innovationsförderprogramm ZIM
Das bundesweite technologie- und branchenoffene Förderprogramm ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitenden, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Nachhaltiges Wachstum des Unternehmens sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sind das zentrale Anliegen des ZIM-Förderprogramms. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben sowie unternehmerisch tätigen, freien Berufen zu unterstützen.
Technische und wirtschaftliche Risiken von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sollen durch das Förderprogramm reduziert werden. Das bundesweite Förderprogramm ZIM kann daher einerseits für innovative Einzelprojekte von Unternehmen, andererseits für Technologietransfers im Rahmen von Kooperationsprojekten mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen genutzt werden.
Kooperationsnetzwerke sind ein Zusammenschluss von kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU), Großunternehmen, Hochschulen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Innovative Produkte, Technologien sowie technische Dienstleistungen werden für die, durch die Partner des Kooperationsnetzwerks, identifizierten, zukunftsorientierten Märkte gemeinsam entwickelt und verwertet.
Neue Richtlinien für das Innovations-Förderprogramm ZIM
Durch die geänderte ZIM-Richtlinie (Inkraft getreten am 15. April 2015) wurde die Förderung für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € noch attraktiver gestaltet. Im Zuge der Optimierung wurden die förderfähigen Kosten erhöht und der Zuschlag für Auslandskooperationen verdoppelt. Insbesondere unsere Mandanten in der Grenzregion zu Polen und zum benachbarten Skandinavien können von dieser Verbesserung deutlich profitieren.
Die geänderte ZIM-Richtlinie berücksichtigt auch weiterhin die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie die unterstützenden Dienstleistungen. Das technologie-und branchenoffene Förderprogramm kann für die Entwicklung von innovativen Produkten und Verfahren sowie von technischen Dienstleistungen genutzt werden. Dabei bleibt dem Unternehmen die Wahlfreiheit erhalten, das Vorhaben alleine oder in Kooperation mit In- oder ausländischen Unternehmen und Hochschulen durchzuführen.
Innovations-Förderprogramm ZIM – Ausgestaltung der Förderung
Ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen werden im Rahmen von ZIM Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen gefördert.
Förderfähig sind FuE-Vorhaben, wenn sie:
- ein deutliches finanzielles oder technisches Risiko für das beantragende Unternehmen darstellen.
- ohne Förderung nur mit deutlicher Verzögerung oder gar nicht realisiert werden könnten.
- die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens deutlich steigern.
- das Innovationsniveau des Unternehmens deutlich erhöhen.
Durch die neue Richtlinie ist die Höhe des Projektvolumens bei Einzelprojekten auf 380.000 € gestiegen. Für Hochschulen betragen die zuwendungsfähigen Kosten 190.000 €. Bei Kooperationsprojekten betragen die förderfähigen Projektkosten für jedes einzelne Unternehmen bis zu 380.000 €.
Unter zuwendungs- bzw. förderfähigen Kosten, sind die projektbezogenen Personalkosten während der Projektlaufzeit zu verstehen. Material-und Gemeinkosten werden pauschal mit einem Aufschlag von 100% für Unternehmen und 75 % für Hochschulen berechnet.
Die Verwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien bezüglich Umsatzhöhe und Bilanzsumme des Unternehmens ergeben sich prinzipiell folgende Zuschüsse:
Unternehmensgröße | Einzelprojekte | Kooperationsprojekte | Projekte mit ausländischen Partnern |
bis 50 Mitarbeiter | 40% | 45% | 55% |
bis 250 Mitarbeiter | 35% | 40% | 50% |
bis 500 Mitarbeiter | 25% | 30% | 40% |
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Fördermittelexperten und Ingenieure stehen Ihnen gerne für Fragen Thema ZIM und weiterer Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
- In Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen wir einen Projektplan.
- Wir identifizieren und finden geeignete Kooperationspartner.
- Wir koordinieren die Teilprojekte und stellen aktiv das Projektmanagement, falls dies nicht durch Ihr Unternehmen erfolgen kann oder soll.
- Wir beraten Sie bei der Antragstellung auf Förderung nach den neuen ZIM-Richtlinien.
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