Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Sie wollen neue Herausforderungen meistern oder bestehende Strukturen aufbrechen. Da kann ein externer Blick auf den Sachverhalt hilfreich sein. Mit den Zuschüssen zu den Beratungskosten können Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen deutlich profitieren.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Die Innovations- und Technologieberatung Nord GmbH ist gelistetes Beratungsunternehmen und darf Beratungen innerhalb dieses Förderprogramms durchführen.

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen und besteht seit 2016.

Programm läuft bis zum 31.12.2026

Die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Insbesondere die Anforderungen an die Berater und an die Qualität des Berichtswesens wurden geändert. Die itb Nord erfüllt selbstverständlich auch die nun geltenden Maßstäbe.

Ein Programm für viele Themen

Die bundesweite Beratungsförderung steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie auch den Freien Berufen offen. Zudem richtet sich die Förderung sowohl an Existenzgründer und an etablierte Unternehmen. Selbst Unternehmen in Schwierigkeiten können mit dem Zuschuss externe Beratungsleistungen beauftragen, um die Unternehmenskrise zu überwinden.

Wer wird nicht gefördert

Das Förderprogramm des BAFA richtet sich an bereits gegründete Unternehmen. Beratungen vor einer Gründung können mit dem Programm nicht gefördert werden. Hierfür zeigen wir Ihnen jedoch gerne geeignete Alternativen auf.

Höhe der Förderung

Sie möchten sich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen beraten lassen? Junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Freiberufler (soweit sie nicht selbst als Unternehmensberater tätig sind) können die Förderung zur Unternehmensberatung beantragen. Es ist ein Beratungsumfang von maximal 3.500 Euro förderfähig.

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können mit einer maximalen Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar in Höhe von 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch mit 2.800 Euro rechnen. Der Eigenanteil beträgt somit maximal 700 Euro netto.

Wofür kann die Förderung eingesetzt werden?

Die Themen, die in einem Unternehmen anfallen, sind vielschichtig und das Spektrum sehr weitläufig. So ergibt es Sinn, ein Förderprogramm zu nutzen, welches ebenfalls sehr themen- offen unterstützen kann. Mit der „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können vielfältige Themengebiete zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen bearbeitet und beraten werden.

Die allgemeinen Themen sind so individuell wie die Unternehmen, die wir beraten:

  • Technologie- und Innovationsberatung,
  • Verbesserung der Wettbewerbssituation,
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts,
  • Neuausrichtung des Geschäftsmodells,
  • Steigerung der Leistung und Innovationskraft,
  • Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems,
  • Entwicklung von Finanzierungsstrategien, …

Zur Förderung unternehmerischen Know-hows gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Themenvielfalt sind mit der Beratungsförderung kaum Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus gibt es spezielle Beratungsthemen, die sich bspw. mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund oder dem Umweltschutz auseinandersetzen.

Nicht förderfähig sind Themen aus dem Bereich der Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung.

Wie können Sie die Förderung beantragen?

Sprechen Sie uns einfach an. Damit die Beratung durch das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gefördert wird, muss der Berater beim BAFA registriert und gelistet sein. Die Innovations- und Technologieberatung Nord GmbH ist beim BAFA gelistet und berechtigt, Beratungen in Rahmen der Förderung durchzuführen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der BAFA.


Wann sollten Sie mit uns sprechen?

Jetzt.

Gerne informieren wir Sie im Detail zum BAFA-Förderprogramm
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.