Wir unterstützen und beraten Sie, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG neu) nachzukommen.
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten stehen Ihnen gerne bei Fragen zum rechtskonformen Internetauftritt, zur rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten oder für Schulungen Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.

bedarfsgerecht – kompetent – vor Ort
Die Ansprüche an den Datenschutz sind für jedes Unternehmen anders. Sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen? Können Sie die notwendige Fachkunde durch Schulung und Qualifizierung eines internen Datenschutzbeauftragten sicherstellen? Kennen Sie die Vor- und Nachteile eines internen bzw. eines externen Datenschutzbeauftragten?

Gerne besprechen wir diese und weitere Fragen im persönlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Sind Sie fit für die DSGVO?

Aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung wissen wir, dass Unternehmen durchaus Anstrengungen unternehmen müssen, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Prüfen Sie anhand unseres kleinen Selbsttests, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung besteht.

Machen Sie den Selbsttest

1. Liegt der Sitz Ihres Unternehmens in einem EU Mitgliedstaat (beispielsweise Deutschland)?

2. Sind die Verarbeitungstätigkeiten für die betreffenden Personen (dies gilt auch für Personal) nachvollziehbar?

3. Benennen Sie bei den benötigten Einwilligungstexten (z. B. für ihre Kunden, Patienten oder Beschäftigte) die konkreten Verarbeitungszwecke, die Freiwilligkeit der Einwilligung sowie die Möglichkeit des Widerrufs?

4. Ihre Prozesse erlauben es, betroffenen Personen eine umfassende Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen, wenn diese es von ihnen verlangen?

5. Ihnen sind die Zeiträume bekannt, in denen Sie auf Auskunftsersuchen reagieren müssen?

6. Ihre Geschäftsprozesse und Systeme erlauben eine Löschung von personenbezogenen Daten?

7. Sie haben einen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten bestimmt?

8. Sie haben Ihre Beschäftigten über die neuen Datenschutzregelungen informiert und/oder geschult?

9. Sie haben Ihre bestehenden Verträge mit Auftragsverarbeitern an die neuen Regelungen angepasst?

10. Sie haben alle ihre Geschäftsabläufe, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten inklusive der Rechtsgrundlage aufgenommen und aktualisieren dieses regelmäßig?

11. Haben Sie alle erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen in Ihrem Unternehmen durchgeführt und sind sie sich über die Begrifflichkeit im klaren?

Eine detaillierte Leistungsübersicht über unser Beratungsangebot und zu den von uns entwickelten Software-Lösungen finden Sie unter Datenschutz-Nordost.de.


Weitere Informationen beim BMWi:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html