Mit go-inno Gutscheinen Beratungskosten fördern

Mit go-inno Gutscheinen Beratungskosten fördern

Etwa 30 Prozent des Wirtschaftswachstums in Deutschland kann auf die Entwicklung von Innovationen zurückgeführt werden. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen fehlt jedoch häufig das Know-how, die Methoden oder die Instrumente um Innovationen zu entwickeln und voranzutreiben. Die go-inno Beratungsgutscheine für das Modul go-innovativ richten sich aus diesem Grund an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Go-Inno fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Innovationen im Bereich von Produktneu- und weiterentwicklungen sowie technischen Verfahrensinnovationen.

Mithilfe der Innovationsgutscheine des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) können bis zu 50 Prozent der Beraterkosten gedeckt werden, so das Ihr Unternehmen nur noch den Eigenanteil leisten muss. Das Antragsverfahren für den Erhalt eines go-inno Beratungsgutscheines wird duch uns vorbereitet. Die itb Nord als autorisiertes go-inno- Beratungsunternehmen erfüllt die hohen Anforderungen an Beratungsqualität und ist berechtigt die go-inno-Gutscheine auszugeben. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen neu auszurichten bzw. auf Marktveränderungen zu reagieren.

Was wird mit go-inno Gutscheinen gefördert?

Die Beratung der itb Nord umfasst alle Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Wir unterstützen Sie, angefangen bei der Potenzialanalyse bis hin zur Marktreife ihrer Innovation.

Stufe 1: Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse umfasst die Erstellung eines aussagekräftigen Stärken-Schwächen-Profils Ihres Unternehmens im Hinblick auf die zu entwickelnde Innovation. Wir sondieren Erfolgsaussichten, führen Recherchen zur Marktfähigkeit durch und schätzen das Potenzial Ihrer Innovation ein. Insbesondere die Sicht eines externen und unabhängigen Akteurs ist für kleine und mittlere Unternehmen in dieser Phase der Innovationsentwicklung besonders hilfreich. Erst wenn Ihr Vorhaben eine realistische Chance hat, auf dem Markt zu bestehen, wird der voraussichtliche Kapitalbedarf bestimmt.

Stufe 2: Realisierungskonzept

Als akkreditiertes Beratungsunternehmen ist die itb Nord berechtigt, Vertiefungsberatungen im Sinne des Moduls go-innovativ durchzuführen. So erfolgt im weiteren Beratungsverlauf, in Zusammenarbeit mit Ihnen, die Erstellung eines Realisierungskonzepts, welches detailliert die in Ihrem Haus vorhandenen Technologien und Verfahren im Hinblick auf Ihr Innovationsvorhaben beleuchtet. Innerhalb eines Finanzierungsplans werden der voraussichtliche Kapitalbedarf, das benötigte Fremdkapital von Banken und sonstigen Investoren sowie mögliche öffentliche Fördermittel berücksichtigt. Wir bereiten Ihnen hierzu die benötigten Unterlagen und das Zahlenmaterial auf und begleiten sie bei Bedarf zu den Gesprächen mit den Investoren.

oder Stufe 2: Projektmanagement

Wir bahnen für Sie neue Kooperationen zwischen Technologiegeber und Unternehmen an, organisieren das Projektmanagement und überwachen den Fortschritt mittels Projekt-Controlling.

Zum Abschluss der Beratungsleistungen innerhalb der go-inno Beratung erstellen wir eine fundierte Bewertung der Ergebnisse, beschreiben die erreichten Projektziele Ihres Innovationsvorhabens und formulieren Schlussfolgerungen mit welchen Sie die weitere Verwertung ihrer Innovation fortführen können.

Wer ist förderberechtigt?

    • Die go-inno BMWi-Innovationsgutscheine richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Standort in Deutschland.
  • Das Förderprogramm gilt für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf höchstens 20 Mio. Euro betragen. Gleiches gilt für die Jahresbilanzsumme, welche 20 Mio. Euro nicht überschreiten darf.
  • Die go-inno Förderung des BMWi ist nicht thematisch eingeschränkt und verfügbar für alle Technologien, Produkte, Branchen und Wirtschaftszweige, jedoch nicht für die Bereiche Landwirtschaft, Fischer, Verkehrswesen und EGKS-Bereiche (Kohle und Stahl).

Warum ist go-inno so interessant für kleine und mittlere Unternehmen?

  • Als unser Mandant gehen Sie keinerlei Risiko ein. Wir erstellen im Zuge einer ersten Erörterung Ihres Vorhabens eine – für Sie ohne Verpflichtung – Antragsskizze und prüfen die Förderfähigkeit.
  • Während des Beratungsverlaufs stehen Ihnen kompetente, vom BMWi autorisierte Fachberater zur Seite.
  • In enger Zusammenarbeit mit den Beratern erreichen wir Entlastungseffekte für Ihr Unternehmen.
  • Unsere Berater sind erfahrene Projektmanager und in der Lage, den Ablauf weitgehend unkompliziert, unbürokratisch und mit wenig administrativem Aufwand für Ihr Unternehmen zu gestalten.
  • Alle Berater unseres Teams verfügen über einen Hochschulabschluss im technischen, naturwissenschaftlichen oder sozialen Bereich und decken somit ein breites Spektrum an Fachthermik ab.
  • Darüber hinaus benötigtes Spezialwissen kann über diverse Kooperationen extern zur Verfügung gestellt werden.
  • Durch die Vernetzung und Vermittlung von Kontakten entstehen Kooperationen mit Technologiegebern und Unternehmen.

Weiterführende Informationen zu go-inno Fördermitteln

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